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Im Artikel erwähnte Wertpapiere: Deutsche Telekom
EQS-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Dividende/Aktienrückkauf Deutsche Telekom - Vorstand plant höhere Dividende für 2024 und Rückkauf von Telekom-Aktien in 2025 Bonn, 10.10.2024
Der Vorstand der Deutschen Telekom AG plant, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 auf 0,90 Euro je dividendenberechtigter Aktie anzuheben. Für das Geschäftsjahr 2023 hatte die Deutsche Telekom eine Dividende von 0,77 Euro je Aktie ausgeschüttet. Darüber hinaus plant der Vorstand, im Jahr 2025 Rückkäufe von Aktien der Deutschen Telekom für bis zu 2 Milliarden Euro durchzuführen. Der Planung des Vorstandes für diese Aktionärsvergütung liegt die bisherige Geschäftsentwicklung 2024 sowie der Ausblick für den weiteren Jahresverlauf zugrunde. Die Deutsche Telekom legt im Rahmen ihres Kapitalmarkttages 2024 am 10. und 11. Oktober ihre mittelfristige Planung bis zum Geschäftsjahr 2027 vor. Am 14. November berichtet das Unternehmen die Finanzzahlen des Konzerns für die ersten neun Monate des Jahres 2024. Seine Entscheidung zur Dividendenplanung des Vorstandes wird der Aufsichtsrat treffen, sobald die endgültigen Geschäftszahlen für das Jahr 2024 vorliegen. Eine Dividendenzahlung auf Basis des endgültigen Dividendenvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung sowie dem Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen.
Ende der Insiderinformation Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Die Deutsche Telekom hat zum Kapitalmarkttag 2021 ihre Dividendenpolitik veröffentlicht. Sie sieht die Ausschüttung einer Dividende von zwischen 40 und 60 Prozent des nachhaltigen bereinigten Ergebnisses je Aktie bei einer Mindest-Dividende von 0,60 Euro je Aktie vor. Für das Geschäftsjahr 2024 hat die Deutsche Telekom zur Veröffentlichung der Finanzzahlen zum 1. Halbjahr am 08. August 2024 eine Planung für das nachhaltige bereinigte Ergebnis je Aktie von mehr als 1,75 Euro je Aktie genannt. Für diese Prognose sind im Vergleich zum Vorjahr konstante Wechselkurse des Jahres 2023 unterstellt. Eine Dividende von 0,90 Euro je Aktie liegt somit in der Mitte des vorgesehenen Ausschüttungskorridors und bedeutet eine höhere Ausschüttungsquote als im Vorjahr. Die Dividende wird für inländische anrechnungsberechtigte Aktionäre steuerfrei ausgezahlt. Ebenfalls auf dem Kapitalmarktag 2021 hatte der Vorstand der Deutschen Telekom angekündigt, für die Zukunft grundsätzlich auch Aktienrückkäufe in Erwägung zu ziehen. Bereits für das Jahr 2024 hat des Unternehmen Aktienrückkäufe über bis zu 2 Milliarden Euro angesetzt, um einen Teil des Verwässerungseffektes aus der Kapitalerhöhung 2021 der Deutschen Telekom wieder zurückführen. Im September 2021 hatte die Deutsche Telekom 225 Millionen neue Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage an die japanische Softbank Corp. ausgegeben und im Gegenzug 45 Millionen Aktien ihrer Tochtergesellschaft T-Mobile US Inc. erhalten. Dies war ein weiterer Schritt der Deutschen Telekom hin zu ihrem strategischen Ziel einer nachhaltigen Mehrheitsbeteiligung an T-Mobile US. Rechtlicher Hinweis Diese Medieninformation enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter „erwarten“, „davon ausgehen“, „annehmen“, „beabsichtigen“, „einschätzen“, „anstreben“, „zum Ziel setzen“, „planen“, „werden“, „erstreben“, „Ausblick“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt – unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen – jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab. Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA AL, EBITDA-Marge, bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDA AL, bereinigte EBITDA-Marge, Bereinigtes Core EBITDA bereinigtes EBIT, bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), bereinigtes Ergebnis je Aktie, Free Cashflow, Free Cashflow AL sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.
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