Policy
- 04.10.2024, Freitag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
- 03.10.2024, Donnerstag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
- 02.10.2024, Mittwoch
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
- 01.10.2024, Dienstag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
- 30.09.2024, Montag
- Bekanntmachungen
- Aussetzungen/Wiederaufnahmen
Börsenpflichtblätter 2023/2024: Download der Bekanntmachung
Tel: +49 89 549045-0
E-Mail: info(at)boerse-muenchen.de
Regelwerk Börse München
- Ausführungsbestimmungen
- Anmeldeformular Shortcode-Verfahren
- Bedingungen für Geschäfte an der Börse München
- Börsenordnung
- Gebührenordnung
- Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr
- Geschäftsordnung für den Börsenrat
- Handelsordnung für den Freiverkehr
- Nutzungsbedingungen Zeichnungsfunktionalität
- Schiedsgerichtsordnung
- Teilnehmer Spezifikationen Shortcode-Verfahren
- Zulassungsordnung Börsenhändler
Überwachung der Verpflichtungen der Emittenten
Für die Überwachung der Einhaltung derartiger gesetzlicher Zulassungsfolgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Sie dokumentiert ihre Überwachungstätigkeit auf ihrer Internetseite und veröffentlicht dort die von ihr geführten Verfahren. Die Meldungen können hier abgerufen werden.
Nach § 39 Abs. 1 Alt. 2 des Börsengesetzes (BörsG) kann die Geschäftsführung der Börse die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt widerrufen, wenn der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt. In diesem Falle berücksichtigt die Börse München die von der BaFin wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben gemäß § 37 Abs. 2 der Börsenordnung (BörsO). Dies schließt die Veröffentlichungen der BaFin mit ein.
Etwaige Maßnahmen nach den vorstehenden Vorschriften veröffentlicht die Börse München im Internet im Rahmen ihrer täglichen Bekanntmachungen.
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt
Tel.: +49 228 4108–0
Email: poststelle(at)bafin(dot)de
Internet: www.bafin.de
Börsenaufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München
Tel.: +49 89 2162-0
E-Mail: boersenaufsicht(at)stmwi.bayern(dot)de
Internet: www.stmwi.bayern.de
ESMA European Securities and Markets Authority
201-203 Rue de Bercy
75012 Paris, Frankreich
Tel.: +33 1 583643-21
Email: info(at)esma.europa(dot)eu
Internet: www.esma.europa.eu
Courtage-Sätze
- DAX-Werte
- 0,4 ‰
- min. 0,75 €
- Aktien, Bezugsrechte, Optionsscheine, Fonds, ETFs
- 0,8 ‰
- min. 0,75 €
- bis
- 25.000 €
- 0,75‰
- min.
- 0,75€
- über
- 25.000 €
- bis
- 50.000 €
- 0,40‰
- min.
- 18,75 €
- über
- 50.000 €
- bis
- 125.000 €
- 0,28‰
- min.
- 20,00 €
- über
- 125.000 €
- bis
- 250.000 €
- 0,26‰
- min.
- 35,00 €
- über
- 250.000 €
- bis
- 500.000 €
- 0,16‰
- min.
- 65,00 €
- über
- 500.000 €
- bis
- 1.000.000 €
- 0,12‰
- min.
- 80,00 €
- über
- 1.000.000 €
- bis
- 2.500.000 €
- 0,08‰
- min.
- 120,00 €
- über
- 2.500.000 €
- 0,06‰
- min.
- 200,00 €
Bei Zero-Bonds (Null-Coupon-Anleihen) und bei Genussscheinen, bei denen eine Gebührenfestsetzung auf der
Grundlage des Nennbetrages nicht möglich ist, ist die Gebühr entsprechend § 43 ff. der Börsenordnung auf der
Grundlage des ausmachenden Betrages zu berechnen.
Die Mindestgebühr beträgt allgemein 0,75 € für jeden Schluss.
Die Gebühren sind Höchstgebühren.
Sondervereinbarungen
- Abweichend von den nebenstehenden Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1. Juli 1995 für Geschäfte in DAX-Titeln 0,4‰ Courtage vom ausmachenden Betrag.
- Abweichend von den obigen Courtagesätzen berechnen die Skontroführer ab 1.2.1993 bis auf weiteres bei Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW bei Beträgen
- über
- 500.000 €
- bis
- 1.000.000 €
- 0,1‰
- min.
- 80,00 €
- über
- 1.000.000 €
- bis
- 1.500.000 €
- 0,075‰
- min.
- 100,00 €
- über
- 1.500.000 €
- bis
- 2.000.000 €
- 0,0625‰
- min.
- 112,50 €
- über
- 2.000.000 €
- bis
- 2.500.000 €
- 0,06‰
- min.
- 125,00 €
- über
- 2.500.000 €
- bis
- 3.500.000 €
- 0,05‰
- min.
- 150,00 €
- über
- 3.500.000 €
- bis
- 5.000.000 €
- 0,04‰
- min.
- 175,00 €
- über
- 5.000.000 €
- bis
- 15.000.000 €
- 0,03‰
- min.
- 200,00 €
- über
- 15.000.000 €
- bis
- 25.000.000 €
- 0,025‰
- min.
- 450,00 €
- über
- 25.000.000 €
- bis
- 50.000.000 €
- 0,02‰
- min.
- 625,00 €
- über
- 50.000.000 €
- 0,015‰
- min.
- 1.000,00 €
Parameter des Entgeltmodells (alle Entgelte zzgl. MwSt.)
Die Bayerische Börse AG hat als Träger der Börse München ein volumenbasiertes Entgeltmodell festgesetzt. Das Entgelt wird in Abhängigkeit von der Ordergröße (ausmachender Betrag) ermittelt und ist so bereits vor der Orderaufgabe komplett berechenbar. Das entspricht den Wünschen der Marktteilnehmer sowohl nach mehr Transparenz bei der Entgeltberechnung als auch nach Vereinheitlichung der Entgeltmodelle. Als pdf zum Download hier
- Anleihen *
- Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere **
- Mindestentgelt (Floor) 1,00 €
- Mindestentgelt (Floor) 1,30 €
- Variabler Bereich (Range) 0,01%
- Variabler Bereich (Range) 0,029%
- Höchstentgelt (Cap) 10,00 €
- Höchstentgelt (Cap) 14,00 €
- * Ausmachender Betrag = ((Kurs * Nominale)/100)
- ** Ausmachender Betrag = (Kurs * Stückzahl)
Für Platzdirektgeschäfte werden 0,25 € pro Schlussnote berechnet.
Für außerbörsliche Geschäfte wird 1,00 € pro Schlussnote berechnet.
Entgelte Dritter
Entgelte Dritter sind gesondert zu betrachten. Darunter fallen u. a. das Entgelt der Deutsche Börse AG für die Auslieferung von Schlussnotendatenträgern, die Entgelte der Clearstream Banking AG für die Wertpapierverwahrung sowie die Maklercourtage.
Entgeltnachweis und -berechnung
Quality Reports
Nachfolgend finden Sie die Quality Reports der Börsen München gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2017/575 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Daten, die Ausführungsplätze zur Qualität der Ausführung von Geschäften veröffentlichen müssen (RTS27).
Execution Fee
- Key
- Security Type (German)
- Website Link Börse München
- C1
- Aktien, Fonds, ETFs, ETCs und sonst. Wertpapiere
- Entgeltmodell
- C2
- Anleihen
- Entgeltmodell
Courtage Fee
- Key
- Security Type (German)
- Website Link Börse München
- 1A
- Aktien, Fonds, Bezugsrechten, Optionsscheinen
- Courtage
- 1B
- DAX-Werten
- Courtage
- 2B
- Festverzinslichen Wertpapiere mit Ausnahme von Null-Coupon-Anleihen
- Courtage
- 2C
- Null-Coupon-Anleihen (Zero-Bonds), Genussscheine
- Courtage
- 2D
- Anleihen der Bundesrepublik Deutschland incl. Sondervermögen, Bahn, Post, Länder und KfW
- Courtage
Kursvermarktung
Die Kursvermarktung der Börse München ist auf die Deutsche Börse AG
übertragen worden. Kursdaten (Vor- und Nachhandelsdaten) können realtime
im Rahmen des sog. Regionalbörsenpaketes über die Deutsche Börse AG
bezogen werden. Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur allgemeinen Kursvermarktung durch die Deutsche Börse AG (Market Data + Services) finden Sie hier.
Die Veröffentlichung von Informationen zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen (RCB) ist hier abrufbar.
Delayed Data
Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind Handelsplätze in der Europäischen Union zur kostenlosen Zurverfügungstellung von verzögerten Vor- und Nachhandelsdaten (Daten) verpflichtet. Für die Börse München werden diese Daten nachfolgend als File-Service zum Download für den Regulierten Markt (MUNA) und den Freiverkehr (MUNB) zur Verfügung gestellt. Die Daten werden kostenlos mit einer maximalen Verzögerung von 15 Minuten bereitgestellt und bleiben für mind. 24 Stunden verfügbar. Die Anzeige der Zeitstempel erfolgt in UTC, also eine Stunde (Winterzeit) bzw. zwei Stunden (Sommerzeit) vor der deutschen Zeit.
Die Dateien enthalten jeweils die Daten für den jeweiligen MIC der letzten 24 Stunden.
- MiFID II verzögerte Pretrade Handelsdaten finden Sie hier.
- MiFID II verzögerte Posttrade Handelsdaten finden Sie hier.
• Der Nutzer ist eine natürliche Person und verwendet die Verzögerten Daten ausschließlich für seine privaten Zwecke.
• Der Nutzer darf die Verzögerten Daten nicht an Dritte weitergeben.
• Der Nutzer darf die Verzögerten Daten nicht zum kommerziellen Vorteil Dritter verwenden.
Die BBAG
• betreibt keine Finanzberatung und gibt keine Empfehlungen zur Anlage in Finanzinstrumenten oder anderen Arten von Wertpapieren ab;
• übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Produkte oder Dienstleistungen, die von Dritten angeboten werden und auf den Verzögerten Daten basieren. Die BBAG übernimmt keine Garantie im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Verzögerten Daten und schließt jede diesbezügliche Haftung (fahrlässig oder auf andere Weise) aus. Insbesondere übernimmt die BBAG keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie und schließt jegliche Haftung aus für:
• die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von verzögerten Daten.
• die Gebrauchstauglichkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die beabsichtigte Verwendung der Verzögerten Daten
• von Dritten angebotene Produkte oder Dienstleistungen, die auf den Verzögerten Daten basieren.
Die BBAG übernimmt keine Garantie und schließt jegliche Haftung für Fehler, Unterlassungen, Verzögerungen bzw. Unterbrechungen bei der Veröffentlichung der Verzögerten Daten aus. Die BBAG haftet unter keinen Umständen (fahrlässig oder auf andere Weise) für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Folgeschäden oder Verluste, die aus solchen Fehlern, Unterlassungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Veröffentlichung der Verzögerten Daten resultieren. Gleiches gilt allgemein in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die auf den Verzögerten Daten basieren, selbst für den Fall, dass die BBAG weiß, dass solche Verluste oder Schäden auftreten können. Durch den Download der Datei bestätigt der Nutzer die in diesem Haftungsausschluss festgelegten Bedingungen.