Kapitalerhöhung

Jede Menge neue Liquidität für Aktiengesellschaften

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Aktiengesellschaften haben es gut: Erst sammeln sie über die Börse auf dem Kapitalmarkt Geld ein, um zu expandieren, innovative Produkte zu kreieren, Konkurrenten zu übernehmen oder in neue Märkte vorzustoßen. Und wenn ihnen das Geld ausgeht, ziehen sie eine Kapitalerhöhung durch. Prinzipiell ist das tatsächlich so, allerdings, Kapitalmärkte werden von Angebot und Nachfrage bestimmt – und nur gute Angebote mit der Aussicht auf Erfolg finden ausreichend Nachfrage. Außerdem sind sowohl an den Börsengang als auch an die Kapitalerhöhung eine ganze Reihe von Bedingungen, Regeln und gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Aktiengesetz, geknüpft.

Eigenkapital als Hebel

Versuchen wir, etwas Licht ins Dunkel dieser durchaus häufigen und mit Erfolg abgeschossenen Kapitalbeschaffungsmethode zu bringen. Die Aktiengesellschaft will damit ihr Eigenkapital – das Grundkapital – erhöhen, um wichtige Maßnahmen durchführen zu können und oftmals auch, um dann noch zusätzliches Fremdkapital aufnehmen zu können. Die Banken schauen nämlich ganz genau darauf, ob die Unternehmen genügend Eigenkapital vorweisen können und geben erst dann ihre Kredite, ganz nach dem Motto, je höher das Eigenkapital, je günstiger die Zinsen, weil das Risiko geringer ist.
 
Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung. Alles sind ordentliche Verfahren, trotzdem wird in ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung unterschieden. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung muss auf der Hauptversammlung ein Beschluss gefasst und junge Aktien ausgegeben werden. Bei der bedingten Kapitalerhöhung werden nur die bereits vorhandenen Aktionäre angesprochen, ihre Umtausch- oder Bezugsrechte auszuüben. Diese können etwa aus Wandelobligationen oder Aktienoptionsprogrammen resultieren, aber auch beispielsweise Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen. Auch für die bedingte Kapitalerhöhung ist ein Beschluss auf der Hauptversammlung notwendig.
 
Das genehmigte Kapital ermöglicht durch einen Hauptversammlungsbeschluss den Vorstand, innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Diese darf aber nicht mehr als 50 Prozent des Grundkapitals betragen. Mit dem Beschluss in der Tasche kann der Vorstand, schnell reagieren, wenn Geld benötigt wird und der Kapitalmarkt gerade ein günstiges Fenster bietet.

Altaktionäre sehen nicht alt aus

Die Altaktionäre erhalten die Möglichkeit, durch so genannte Bezugsrechte – auf die jungen Aktien – ihren prozentualen Anteil am bisherigen Grundkapital halten zu können. Meist sind die neuen Aktien mit einem Preisabschlag versehen. Üben die bestehenden Aktionäre ihr Recht nicht aus, indem sie beispielsweise ihr Bezugsrecht weiterveräußern, verwässert sich ihr Anteil, das heißt, sie haben zwar noch genauso viele Aktien wie zuvor, diese machen aber einen geringeren Anteil am Unternehmenswert aus. Klar, wenn sich der Kuchen insgesamt vergrößert, Ihr Stück aber gleich bleibt, haben Sie weniger davon. Die neuen Aktien können über ein klassisches Book-Building-Verfahren an den Anleger gebracht werden. Im Rahmen dessen werden dann wie bei einem Börsengang während einer gewissen Zeitspanne von interessierten Investoren Angebote im Hinblick auf Preis und Stückzahl eingeholt. Auf Basis dieser Angebote wird dann ein Preis für die jungen Aktien ermittelt, der eine vollständige Platzierung und den optimalen Emissionserlös gewährleistet.
 
Inzwischen erfolgt jedoch der Verkauf der Aktien meist innerhalb nur weniger Tage in einem beschleunigten Verfahren in Form des „Accelerated Bookbuilding“ – es muss schon englisch lauten, kommen die Investoren doch aus aller Welt! Für Anleger ergeben sich aus Kapitalerhöhungen durchaus interessante Chancen, weil nicht alle Altaktionäre mitziehen wollen (oder auch können).