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Wenn Short Seller ein mögliches Angriffsziel identifiziert haben, führen sie häufig telefonische Befragungen bei Mitarbeitern des betreffenden Unternehmens durch. Sie wollen so etwaige Unregelmäßigkeiten aufdecken. Daher sollten die Mitarbeiter kontinuierlich geschult und angewiesen werden, sich solchen Gesprächen zu verweigern. Kontaktversuche sind zu melden. – gegebenenfalls unter dem Hinweis, dass sie vertragliche und gesetzliche Pflichten verletzen können, wenn sie unbefugt Informationen weitergeben.
In Betracht kommen Pressemitteilungen, Frage-Antwort-Runden im Rahmen von Telefonkonferenzen oder persönlichen Treffen mit Analysten oder Investoren, Printanzeigen, schriftliche Stellungnahmen oder Briefe beziehungsweise E-Mails an die Aktionäre. Um eine durchgängige Präsenz in der Presse zu ermöglichen, sollten mehrere Pressemeldungen hintereinander geschaltet werden. Unberechtigte Vorwürfe sind vehement und begründet zurückzuweisen. Eine ausführliche schriftliche Stellungnahme bietet sich an, wenn die Vorwürfe oder die zugrundeliegenden Tatsachen komplex sind. Das Defense Manual beschreibt auch konkrete Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden können. Dazu zählen mögliche rechtliche Schritte oder Kurspflegemaßnahmen.
Eine Marktmanipulation kann vorliegen, wenn die Leerverkäufer dem Markt falsche oder irreführende Signale geben oder Informationen verbreiten, von denen sie wissen oder wissen müssten, dass sie unwahr oder irreführend sind. Allerdings wird ein rechtlich beratener Short Seller normalerweise darauf achten, bei seinen Aussagen die Grenze zur Irreführung nicht zu überschreiten. Ein übliches Vorgehen besteht darin, im Rahmen der erhobenen Vorwürfe bereits bekannte Fakten neu zu interpretieren, zu gewichten und zu bewerten und das Unternehmen dadurch in ein schlechtes Licht zu rücken.