Grauer Kapitalmarkt

Investieren im Nebel und ohne Seil und doppelten Boden

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Hier gehören die Pleiten eher zu Regel als dass sie eine Ausnahme seien, zu diesem Ergebnis kam das Handelsblatt in einer umfangreichen Untersuchung zum Thema Grauer Kapitalmarkt. Das klingt nicht sehr vielversprechend. Tatsächlich ist vom Grauen Kapitalmarkt immer mal wieder die Rede, wenn besonders viele Anleger auf die Nase gefallen sind, insofern träfe es vielleicht die Bezeichnung grauenhafter Kapitalmarkt besser. Ganz unbefangen versteht man unter Grauem Kapitalmarkt Märkte, die nicht oder nur sehr wenig reguliert sind. Insofern sollte Sie das als Anleger schon einmal hellhörig machen, warum ein Unternehmen seine Finanzprodukte ausgerechnet in diesem Sektor anbietet und nicht etwa über eine regulierte, transparente und den Gleichheitsgrundsatz vertretenden Börse.
Am besten kann man den Grauen Kapitalmarkt am Beispiel eines Gebrauchtwarenhändlers am Straßenrand veranschaulichen. Auch dort können Sie ein prima Auto kaufen, wahrscheinlich sogar zu sehr guten Konditionen – sie sollten allerdings etwas davon verstehen. Einmal mit der Fußspitze an den Reifen klopfen, an der Sitzeinstellung nesteln und gekonnt in den Motorblock blicken, reicht nicht aus. Und wenn Ihr „Neuer“ nach 500 Metern den Geist aufgibt, dann erhalten Sie keine Garantie und keine Hilfe. So ähnlich ist das auch auf dem Grauen Kapitalmarkt. Die Produkte sind nicht per se schlecht, aber Sie sollten sie genau in Augenschein nehmen. Denn es gibt keine börsliche Handelsüberwachung, die nach dem Rechten sieht und im Zweifel bleiben Sie auf dem Produkt sitzen, weil es keinen geregelten Markt für Kaufen und Verkaufen gibt.
 
Typische Produkte des Grauen Kapitalmarktes sind Beteiligungen, Genussscheine und Geschlossene Fonds. Als Verkäufer treten vor allem Finanzanlagenvermittler auf, davon gibt es etwa 80.000 in Deutschland. Kontrolliert werden sie von den örtlichen Gewerbeämtern – das sind die, die sich auch um Gewerbescheine für Straßen-Clowns kümmern. Bankberater hingegen müssen nicht nur eine ordentliche Qualifizierung vorlegen, sie werden überdies von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, unter die Lupe genommen und bei Fehlverhalten in einem Beschwerderegister geführt. Bankberater müssen auch aufwändige Beratungsprotokolle führen und Produktinformationsblätter bereithalten.