Covenants

Das Kleingedruckte kann oftmals hilfreich sein

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Unser aller Faible für das Kleingedruckte hält sich zumeist in Grenzen. Manchmal verbergen sich dahinter aber interessante – und überraschende – Fakten und/oder Möglichkeiten. Gerade bei der Kapitalanlage, wo es um größere Beträge geht, die wir nur ungern in den Wind schreiben möchten, sollten wir auch das Kleingedruckte einer intensiveren Prüfung unterziehen. Und hinter Covenants versteht der Jurist gemeinhin „Klauseln“, Nebenvereinbarungen rund um ein Kreditgeschäft, um Anleihen.
Gerade bei den seit einigen Jahren von kleineren und mittleren Unternehmen emittierten „Mittelstandsanleihen“, in die ein Privatanleger bereits ab 1.000 Euro investieren kann, können solche „Nebenpflichten“ des Kreditnehmers große Bedeutung haben. Denn darunter sind im Voraus definierte Kennzahlen gemeint, bei denen die Kreditgeber – also die Anleger – die Möglichkeit haben, ihre Zusagen zu kündigen. Sie können das machen, müssen es aber nicht. Schön, dass es auch dafür ein Fremdwort gibt: Waiver-Vereinbarungen heißen solche freiwilligen Kündigungsverzichte, obwohl doch das kreditnehmende Unternehmen seine Hausaufgaben offensichtlich nicht richtig erledigt hat. Aber es kommt halt immer auf den Einzelfall an.

Der Gläubiger kann auch heilen

Meist werden solche Covenants an das Erreichen (oder gerade Nicht-Erreichen) bestimmter Finanzkennzahlen geknüpft und gelten so als „Financial Covenants“ im Gegensatz zu Non-Financial Covenants. Bei den Fiancial Covenants werden bestimmte Mindestgrößen oder aber Schwankungsbreiten vorab definiert. Also zum Beispiel eine bestimmte Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Schuldendienstdeckungsgrad oder auch Zinsänderungsklauseln. Bei den Non-Financial Covenants geht es um Positiv-, Negativ- oder Gleichrangklauseln. Sie verbieten, dass andere – „jüngere“ – Gläubiger Sicherungen erhalten, wenn der „alte“ Gläubiger nicht gleichgestellt wird. Selbst wenn der Schuldner Verträge mit Dritten verletzt, können die Gläubiger nach einer solchen Klausel ihren Kredit kündigen – das wären dann Cross-Default-Klauseln.
 
Wenn ein Gläubiger solche Covenants „geschrammt“ hat, hat das normalerweise nicht sofort Folgen für ihn, vielmehr erhält er eine bestimmte Phase Zeit, um nachzubessern. Diese Zeitachse wird Heilungsperiode genannt.