Ausgegeben werden Genüsse meist von Unternehmen, die sich in der Wachstumsphase befinden – schließlich wollen die Anleger Gewinne sehen, damit ihre Zinsen fließen. Gesteigerten Kapitalbedarf haben Unternehmen etwa bei Übergaben an die nächste Generation, wenn zum Beispiel Altgesellschafter ausbezahlt werden müssen. Manchmal wollen auch interessante Akquisitionen finanziert werden. Die Ausgabe von Genussscheinen von Aktiengesellschaften kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der
Hauptversammlung erfolgen, oftmals wird an Genussscheine noch die Option für den späteren Kauf von Aktien geknüpft. Die Genüsse selbst sind nicht mit Stimmrechten auf der Hauptversammlung verbunden, es sind ja keine richtigen Aktien.
Es empfiehlt sich bei Genüssen, die Emissionsbedingungen des Herausgebers ganz genau zu studieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben, denn die Papiere sind alles in allem eher riskant. Genussscheine werden bei einer Insolvenz des Herausgebers nur nachrangig bedient, das heißt, meist ist gar kein Geld mehr vorhanden, um die Interessen der Inhaber zu bedienen. Genuss und Verdruss liegen nun mal nahe beisammen.
Neben oftmals über den Grauen Kapitalmarkt vertriebenen Genussscheinen gibt es auch solche, die an der Börse gehandelt werden, und deshalb immerhin die Möglichkeit bieten, sie jederzeit zu veräußern