Im reellen Leben ist es ziemlich schwierig, etwas zu verkaufen, was man noch gar nicht hat. In der Börse ist das jedoch gar nicht so selten, dass Anleger, wobei hier tatsächlich besser das Wort Spekulanten passt, Aktien verkaufen, die sie noch gar nicht haben. Beziehungsweise, die sie noch nicht gekauft, aber schon mal geliehen haben. Warum macht man so etwas? Ganz einfach, die Investoren spekulieren darauf, dass die Kurse des entsprechenden Wertpapieres, einer Aktie beispielsweise, fallen. Sie haben das Unternehmen gründlich durchleuchtet und sind der Meinung, dass der derzeitige Wert an der Börse, die Marktkapitalisierung, mit dem von ihnen ermittelten tatsächlichen Wert abweicht, und zwar nach oben abweicht. Früher oder später, so ihre Ansicht, werden auch die Anleger merken, dass da viel Schein und weniger Sein dahintersteckt und ihre Papiere verkaufen, dann sinkt der Kurs und die Leerverkäufer machen Gewinne.
Und so funktioniert's
Aber wie verkauft man Dinge, die man gar nicht hat? An der Börse geht das so, dass der Investor sich eine Anzahl von Aktien leiht. Da Aktien bei den Aktionären nur im virtuellen Depot "herumliegen", machen einige ein Geschäft daraus, sie einfach weiterzuverleihen, gegen Gebühr selbstverständlich. Die Investoren, die auf fallende Kurse setzen, in der Börsensprache spricht man von "short gehen" und nennt sie deshalb "Shorties", leihen sie sich für die Frist aus, innerhalb der sie davon ausgehen, dass die Aktie im Kurs fällt, verkaufen sie aber sofort wieder. Hat sie ihnen dann den Gefallen getan und ist kräftig gesunken - spätestens jedoch am Tag der Rückgabe der Aktien an den Leihgeber - müssen die Shorties die Aktien tatsächlich an der Börse kaufen. Dann fahren sie entweder schöne Gewinne ein, Gewinne von sinkenden Aktienkursen wohlgemerkt, oder aber sie schauen in die Röhre und machen Verlust.
Zwei Beispiele
Damit es deutlich wird, zwei Beispiele mit Zahlen:
Beispiel 1: Shortie Bernie leiht sich 1.000 Aktien der Insolvenza AG, weil er davon ausgeht, dass das Geschäftsmodell dem Namen sehr nahe kommt und das Unternehmen von der Börse bald abgestraft wird. Der Kurs der Aktie lag bei 15.- Euro, die Leihfrist beträgt 20 Tage, er verkauft sie Aktien also gleich für 15 Euro das Stück. Bernie ist völlig gelassen und wartet den Termin ab und kauft nach zwanzig Tagen die Aktie zurück, sie ist gerade auf einen Kurs von 5 Euro gefallen. Vernachlässigen wir einmal alle Börsen- und Bankgebühren, so steht seinem Verkauf von 15.000 Euro ein Kauf von 5.000 Euro gegenüber und er hat einen Gewinn von 10.000 Euro abzüglich Leihgebühr gemacht. Der Verleiher konnte sich über seine Verluste immerhin mit der Leihgebühr ein wenig trösten. Schöne Börsenwelt.
Beispiel 2: Shortie Cleverle denkt, dass die Bullen AG konträr zu ihrem Namen bald mit einem Kurssturz konfrontiert wird. Schnell leiht er sich 1.000 Aktien und verkauft sie zum Kurs von 10. Euro. Er hofft und bangt und am Ende seiner Leihfrist steht der Kurs bei 20 Euro und der Verleiher will seine Aktien haben - und sie verkaufen. Cleverle macht also 10.000 Euro Verlust und die Leihgebühr kommt noch oben drauf. Der Verleiher macht Gewinn und bekommt noch die Gebühr obendrauf.
Short-Attacken
Nun können Shorties aber die Entwicklung des Aktienkurse nicht nur dem Schicksal und dem (Miss-)Geschick des Unternehmens überlassen, sie können auch direkt eingreifen. Dann spricht man von Short-Attacken. Gerne zielen diese auf Unternehmen ab, deren Geschäftsmodell nicht ganz einsichtig ist oder die vielleicht sehr schnell gewachsen sind und so noch einige "Baustellen" zu bewältigen haben. In jüngster Zeit passierte das beispielsweise Unternehmen wie Aurelius oder Stoer und auch bei Wirecard gibt es Vermutungen. Dahinter stecken oftmals große Hegefonds, die sich auf solche Short-Attacken spezialisiert haben.
Ge- und Verbote
Bei Leerverkäufen gilt es zwischen gedeckten und ungedeckten zu unterscheiden. Bei ungedeckten Leerverkäufen, auch unter dem schönen englischen Begriff "Naked Short Selling" zu finde, hat der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch kein Eigentum an den verkauften Papieren, laut BaFin-Definition hat er sich sogar nicht einmal einen Anspruch an einer Eigentumsübertragung erworben. Innerhalb der EU sind ungedeckte Leerverkäufe seit 2012 verboten.
Die Zukunft sichern
Zurück gehen Leerverkäufe als Termingeschäfte tatsächlich auf die Landwirtschaft. Die Bauern haben ihr Getreide bereits an Händler verkauft, bevor sie es überhaupt geerntet hatten. Sie erhielten einen festen Preis, mit dem sie kalkulieren und ihre Kosten decken konnten. Die Risiken - war die Ernte schlecht, waren zwar die Preise hoch, aber die Menge niedrig, war die Ernte gut, war es umgekehrt, konnten sie so ausgleichen.
Noch heute sichern Investoren ihre Geschäfte mittels Leergeschäften ab, sie "hedgen" sie. Sie spekulieren nicht implizit auf fallende Kurse sondern sichern sich gegen möglicherweise fallende Kurse ab. Es funktioniert wie eine Versicherung.
Nicht im Dunklen
Seit 2012 müssen natürliche oder juristische Personen signifikante Netto-Leerverkaufspositionen (die nicht zur Absicherung dienen, denen also keine Long-Positionen entgegenstehen) und die an einem EU-Handelsplatz getätigt wurden, zeitnah anzeigen. Bei Aktien liegt diese Meldeschwelle bei 0,2 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals, bei mehr als 0,5 Prozent werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt, man kann sie dem Bundesanzeiger entnehmen.
Wer es lieber im Video sehen will, Manfred Schmid, Leiter der Marktsteuerung, erklärte Leerverkäufe im Interview im Zusammenhang mit den Leerverkaufsverbot der BaFin im Fall Wirecard: hier geht's zum
VIDEO