Börsenrats-Wahl 2025

Im zweiten Halbjahr 2025 findet die Wahl zum Börsenrat der Börse München für die Amtsperiode 2026 bis 2028 statt. 

Der Börsenrat der Börse München besteht aus 24 Mitgliedern aus dem Kreis der Kreditinstitute, Skontroführer, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie der Emittenten im regulierten Markt und in m:access. Zwei Anlegervertreter werden hinzugewählt. 

Der Börsenrat ist ein unabhängiges Börsenorgan mit folgenden Aufgaben:

  • Der Börsenrat erlässt das öffentlich-rechtlichen Regelwerk der Börse
  • Er bestellt und überwacht die Geschäftsführung
  • Er bestellt die Leitung der Handelsüberwachungsstelle
  • Der Börsenrat nimmt diese und die weiteren, ihm im Börsengesetz zugewiesenen, Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr. 

Grundlage der Börsenratswahl ist die Börsenverordnung (BayBörsV) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. 

Die aktuellen Bekanntmachungen im Rahmen der Börsenratswahl sind nachfolgend veröffentlicht.

Bekanntmachung vom 7. April 2025
Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Wahl des Börsenrates