Handelsteilnehmer werden

Handelsteilnehmer an der Börse sind Kreditinstitute, Finanzdienstleister und andere Finanzunternehmen. Die Zulassung zum Handel an der Börse München erfolgt durch die Börsengeschäftsführung. Die Zulassungsbedingungen sind in der Börsenordnung geregelt. Folgende Unterlagen sind erforderlich (pdfs zum Ausfüllen und Ausdrucken):